Harley Davidson Vermietung auf Mallorca en Español in English

Unsere AGB

1. Das Fahrzeug wird vollständig und voll betriebsbereit übergeben . Der Mieter bezeugt das Fahrzeug zu seiner Befriedigung überprüft zu haben , einschließlich aller Teile wie Motor, Lenkung, Karosserie, Bremsen und Reifen .Dadurch entbindet der Mieter den Vermieter ausdrücklich von jeder Verantwortlichkeit infolge eines Unglücks, einer Verspätung oder eines anderen Schadens oder Nachteils, sofern es sich um Angelegenheiten handelt die durch den Vermieter abgeschlossene gültigen gesetzlichen Versicherung nicht gedeckt sind.

2. Der Mieter erklärt über die fahrerischen, psychischen und physischen Fähigkeiten zum Führen des angegebenen Fahrzeuges zu verfügen , dieses weder unter Drogeneinfluss noch unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss zu benutzen sowie die notwendigen Sicherheitsvorschriften zu befolgen.

3. Das Fahrzeug wird dem Mieter in Portals Nous oder am vereinbarten Ort übergeben, wo es nach Ablauf des Mietverhältnisses innerhalb der angegebenen Zeiten zurückzugeben ist. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit am vereinbarten Ort zurückgegeben, verlängert sich der Mietvertrag tageweise um die entsprechende Zeit und zwar zu den gleichen Vertragsbedingungen. Die bereits erfüllten Tage gelten als Grundlage für die Berechnung der verlängerten Miete. Der Vermieter verliert jedoch niemals das Recht, jederzeit nach Erfüllung des Vertrages das Fahrzeug zurückzufordern und die Verlängerung mit der zusammen mit dem Mietpreis zu zahlenden Kaution zu verrechnen.

4. Der Mieter haftet für jegliche Art von Schäden, die unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmittel und Medikamenten am Mietgegenstand, anderen Fahrzeugen und Sachen entsteht , oder aus einer nicht korrekten oder unsachgemäßen Nutzung hervorgeht. Für Schäden oder Verletzungen, welche sich der Mieter selbst oder anderen, aus welchem Grund auch immer, zufügt, kommt die Firma HT – Baleares S.L. keinesfalls auf. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden verantwortlich, die er wissentlich oder unwissentlich verursacht und verpflichtet sich die Firma HT – Baleares S.L.  von sämtlichen Schadensersatzforderungen schadlos zu halten.

5. Das vermietete Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter gefahren und zu den Vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden. Das Fahrzeug darf weder weitervermietet, noch zu Fahrunterricht oder der Teilnahme an Rennsportveranstaltungen verwendet werden. Jedwede gewerbliche Nutzung muss gesondert vereinbart werden. Wird das Fahrzeug wegen mit seiner Hilfe begangener Straftaten beschlagnahmt, haftet der Mieter dem Vermieter vollumfänglich.

6. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Firma HT – Baleares S.L. eine Haftpflichtversicherung «Kasko» für das Motorrad abgeschlossen hat, mit Selbstbehalt von Euro 1.800,00 €, welcher ausschließlich zu Lasten des Mieters geht. Zu diesem Zweck wird der Firma HT – Baleares S.L. die Summe von Euro 1.800,00.- mittels Mitteilung der Kreditkartennummer und dem Ablaufdatum bei Übergabe des Fahrzeuges übergeben (Kaution).
Bei Garantieleistung mittels Kreditkarte wird die Firma HT – Baleares S.L. im Falle eines Schadens bzw. Schadensersatzanspruches Dritter, oder einer verhängten Verkehrsstrafe hiermit ausdrücklich ermächtigt, die Abbuchung über den geschuldeten Betrag vorzunehmen.

7. Der Mieter versichert, die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, der Vermieter ist von jeglicher Haftung für den Fall einer falschen solchen Versicherung oder Vorlage ungültiger oder gefälschter Nachweise freigestellt.

8. Der Mieter bezahlt die ihm selbst oder dem Vermieter auferlegten Geldbußen und Strafen, die auf Gesetzesübertretungen zurückzuführen sind die mit dem Fahrzeug während der Mietzeit begangen wurden.

9. Bei Diebstahl des Motorrades während der Miettzeit haftet der Mieter  mit 1800,00 € (maximale Selbstbeteiligung). Die Versicherung haftet nicht bei nachweislich grobfahrlässigem Verhalten wie z.B. einem nicht abgeschlossenem Motorrad oder steckengelassenem Zündschlüssel .

10. Der Mieter hat im Falle einer selbstverschuldeten Beschädigung des Mietgegenstandes, die dessen Verwendbarkeit unmöglich macht, kein Recht auf ein Ersatzfahrzeug. Ebenso ist die Rückerstattung des für die nicht mehr nutzbare Zeit entrichteten Mietpreises ausgeschlossen.

11. Bei Eigenverschulden wird auch der Rücktransport in Rechnung gestellt.

12. Die Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.

13. Der Mieter akzeptiert die angegebenen Preise und Bedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind.

14. Bei Streitfragen, die sich aus der Erfüllung und Vollziehung des vorliegenden Vertrags ergeben, unterwerfen sich die Vertragspartner ausdrücklich der Gerichtsbarkeit der zuständigen Gerichte von Palma de Mallorca unter Verzicht auf eine eventuelle eigene Gerichtsbarkeit.

Impressum:

HT-Baleres S.L.
Calle Alta 2-4E
07181 Portals Nous
España

Geschäftsführer: Marco Civetta
CIF: B-57655581